Achtung: Simulationsdatum nicht aktuell!
Datum der Simulation 2021-10-23
Achtung: Simulationsdatum nicht aktuell!
Letzte Aktualisierung: 2024-10-03
Code Beschreibung Zusätzliche Information
Abschnitt I - Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
Abschnitt II - Waren pflanzlichen Ursprungs
LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)
Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel
- Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser
- Bäume, Sträucher und Büsche von genießbaren Früchten oder Nüssen, auch veredelt
- Rhododendren (Azaleen), auch veredelt
- Rosen, auch veredelt
- andere
Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
GETREIDE
MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
Abschnitt III - Tierische, pflanzliche oder mikrobielle fette und öle und erzeugnisse ihrer spaltung; geniessbare verarbeitete fette; wachse tierischen oder pflanzlichen ursprungs
Abschnitt IV - Waren der lebensmittelindustrie; getränke, alkoholhaltige flüssigkeiten und essig; tabak und verarbeitete tabakersatzstoffe; erzeugnisse, auch nikotinhaltig, die zur inhalation ohne verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige erzeugnisse, die zur nikotinaufnahme in den
Abschnitt V - Mineralische Stoffe
Abschnitt VI - Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
Abschnitt VII - Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
Abschnitt VIII - Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen)
Abschnitt IX - Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
Abschnitt X - Halbstoffe aus Holz oder anderen zellulosehaltigen Faserstoffen; Abfälle und Ausschuß von Papier oder Pappe; Papier, Pappe und Waren daraus
Abschnitt XI - Spinnstoffe und Waren daraus
Abschnitt XII - Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
Abschnitt XIII - Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
Abschnitt XIV - Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine, Schmucksteine oder dergleichen, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen
Abschnitt XV - Unedle Metalle und Waren daraus
Abschnitt XVI - Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh-Bild- und -Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh-Bild- und -Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
Abschnitt XVII - Beförderungsmittel
Abschnitt XVIII - Optische, photographische oder kinematographische Instrumente, Apparate und Geräte; Meß-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
Abschnitt XIX - Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör
Abschnitt XX - Verschiedene Waren
Abschnitt XXI - Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten