Achtung: Simulationsdatum nicht aktuell!
Datum der Simulation 2020-02-15
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Letzte Aktualisierung: 2023-03-21
Code Beschreibung Zusätzliche Information
Abschnitt I - Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
LEBENDE TIERE
FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE
FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar
Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare
Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen
Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon
Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon
Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon
Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht
Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
- Rindersperma
- andere
- - Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3
- - andere
Abschnitt II - Waren pflanzlichen Ursprungs
Abschnitt III - Tierische, pflanzliche oder mikrobielle fette und öle und erzeugnisse ihrer spaltung; geniessbare verarbeitete fette; wachse tierischen oder pflanzlichen ursprungs
Abschnitt IV - Waren der lebensmittelindustrie; getränke, alkoholhaltige flüssigkeiten und essig; tabak und verarbeitete tabakersatzstoffe; erzeugnisse, auch nikotinhaltig, die zur inhalation ohne verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige erzeugnisse, die zur nikotinaufnahme in den
Abschnitt V - Mineralische Stoffe
Abschnitt VI - Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
Abschnitt VII - Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
Abschnitt VIII - Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen)
Abschnitt IX - Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
Abschnitt X - Halbstoffe aus Holz oder anderen zellulosehaltigen Faserstoffen; Abfälle und Ausschuß von Papier oder Pappe; Papier, Pappe und Waren daraus
Abschnitt XI - Spinnstoffe und Waren daraus
Abschnitt XII - Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
Abschnitt XIII - Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
Abschnitt XIV - Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine, Schmucksteine oder dergleichen, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen
Abschnitt XV - Unedle Metalle und Waren daraus
Abschnitt XVI - Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh-Bild- und -Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh-Bild- und -Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
Abschnitt XVII - Beförderungsmittel
Abschnitt XVIII - Optische, photographische oder kinematographische Instrumente, Apparate und Geräte; Meß-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
Abschnitt XIX - Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör
Abschnitt XX - Verschiedene Waren
Abschnitt XXI - Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten